| Übersetzung | Dolmetschen | Gerichtsübersetzung | Gerichtsdolmetschen | Legalisierung | Beglaubigung |
Sprachendes gerichtlichen Dolmetschens
- Das Gerichtsdolmetschen führen wir aus allen/in alle in der Tschechischen Republik offiziell registrierten Sprachen durch.
Der Standardtermin für die Realisierung von beglaubigten Übersetzungen und Dolmetschen beträgt 3 Tage.
Beglaubigte Übersetzungen und gerichtliches Dolmetschen liefern wir auch in Expressterminen bis zu 2, 4, 8, 12, 24 Stunden ab der Auftragsvergabe.
Realisiertes Dolmetschen
- Der Inhalt jedes Dolmetschens kann protokollarisch zusammengefasst werden und anschließend beglaubigt werden.
Notarielle Beglaubigung, höhere Beglaubigung, Superlegalisierung, Apostille/Apostilla
- Wir stellen alle Typen dieser Beglaubigungen sicher.